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Vorsicht vor Schnellschüssen bei der Hofübergabe

Für die optimale Hofübergabe ist eine Analyse der familiären, betrieblichen und rechtlichen Ausgangssituation unerlässlich, sagt Volker Henties, Ausschussvorsitzender für Agrar- und Steuerrecht der DLG.

Landwirte sind Unternehmer: Rechtsanwalt Volker Henties spricht in einem Kommentar für die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) daher von Unternehmensnachfolge, wenn es um die Übergabe eines Hofs an die nächste Generation geht. „Die Unternehmer sollten bedenken, dass eine gute Unternehmensnachfolge nicht im Schnellschuss erfolgen kann, sondern zwischen den ersten Vorüberlegungen bis zum Abschluss der Betriebsübertragung Monate, zuweilen auch Jahre liegen.“ Er empfiehlt daher, sich rechtzeitig mit dem Thema „vorweggenommene Erbfolge“ zu befassen. Die persönlichen Belange des abgebenden Unternehmers und diejenigen des Übernehmers sowie beider Familien sollten berücksichtigt werden, betont Henties. „Die gründliche Analyse der familiären, betrieblichen und rechtlichen Ausgangssituation ist unerlässlich“, schreibt er. Bevor Verträge entwickelt werden, sollten die Zielvorstellungen aller Beteiligten herausgearbeitet werden. Die Unternehmensnachfolge ist komplex, so der Experte. Das bedinge die Zusammenarbeit der „beteiligten Unternehmer“ – also Hofeigentümer und Hofnachfolger, oft zugleich Vater und Sohn – mit ihren Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Unternehmensberatern und Banken.

Der Ausschuss für Agrar- und Steuerrecht der DLG hat in einem Merkblatt zusammengestellt, welche Vor­über­legun­gen anzustellen sind, um erfolgreich eine Betriebsübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge durchführen zu können. Das Merkblatt ist in Form einer Checkliste, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, aufgebaut. Erkannte Problembereiche sollte der Agrarunternehmer mit seinen Beratern besprechen, rät Henties, der nicht nur Jurist, sondern auch Landwirt ist. Die DLG versteht sich als ein offenes Netzwerk und fachliche Stimme der Land-, Agrar- und Lebensmittelwirtschaft.

Kommentar von Volker Henties zur Hofübergabe