Versicherungsschutz vor Hofnachfolge überprüfen
Grundsätzlich gehen bei einer Hofübergabe alle Sachversicherungen, zum Beispiel für Gebäude, Maschinen oder Tiere, auf den Hofnachfolger über – auch in Erbfällen oder bei Verpachtungen. Anders ist es bei Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen. Diese sind an eine Person gebunden, sichern aber üblicherweise auch alle Bewohner des Hofes ab. Bei einer Übergabe gehen sie nicht automatisch auf den Nachfolger über. „Deshalb sollten Eltern und Nachfolger darauf achten, dass die Verträge nicht auslaufen und die Policen am besten gleich auf den Nachfolger übertragen“, rät Albert Ziegler, Experte für Agrar-Sachversicherungen bei der R+V Versicherung. In jedem Fall sei es wichtig, den Versicherungsberater möglichst schnell zu informieren.
Im Idealfall aktualisieren Versicherungsberater im Agrarbereich mit ihren Kunden ohnehin jedes Jahr alle laufenden Versicherungen. „Eine Hofübergabe ist trotzdem eine gute Gelegenheit, um den Versicherungsschutz zu überprüfen“, sagt Ziegler. Vor allem, wenn der Tierbestand gewachsen ist oder Anbauten getätigt wurden, sollten der Hofeigentümer, sein Nachfolger und der Versicherungsberater gemeinsam prüfen, ob es passendere oder günstigere Lösungen gibt.
Bei einer Hofübernahme können laut Ziegler im Normalfall alle Sachversicherungen von beiden Seiten innerhalb von vier Wochen gekündigt werden. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt ebenfalls bei einer Verpachtung oder im Erbfall, also einer Übergabe nach dem Tod des Eigentümers. Nach dieser vierwöchigen Frist zähle jedoch wieder das Ablaufdatum der Versicherung. „Spätestens zum Vertragsende können Hofnachfolger die Sachversicherungen aber in jedem Fall kündigen“, erläutert Ziegler.
Der Versicherungs-Experte empfiehlt, bei der Hofübergabe zu prüfen, ob eine Elementarschadenversicherung sinnvoll ist. Nach immer häufiger auftretenden Unwettern biete es sich je nach Region an, sich etwa gegen Hochwasser oder Schneedruck abzusichern. Klimaforscher gehen davon aus, dass Extremwetterlagen in Zusammenhang mit dem Klimawandel deutlich zunehmen werden. „Die Länderregierungen haben dazu signalisiert, dass sich die Bürger und damit auch die Landwirte um eigene Absicherung der Elementarrisiken bemühen sollen. Bisher sind die Landesregierungen bei Schäden meist über Ad-hoc-Hilfen eingesprungen. Solche Hilfen sollen in Zukunft aber nur noch bei nicht versicherbaren Schäden ausbezahlt werden“, betont Ziegler.
Versicherungscheckliste bei einer Hofübergabe
- Prüfen: Rechtsschutz – und Haftpflichtversicherung abgeschlossen?
- Versicherungsberater über Hofübergabe informieren
- Prüfen: Wann laufen die Verträge aus?
- Policen für Rechtsschutzversicherung spätestens mit der Hofübergabe auf den Nachfolger übertragen
- Policen für Haftpflichtversicherung spätestens mit der Hofübergabe auf den Nachfolger übertragen
- Sachversicherung des Eigentümers überprüfen
- Gegebenenfalls Sachversicherung kündigen und neue abschließen
- Sonderkündigungsrecht bei Hofübergabe von vier Wochen bei Sachversicherung beachten
- Klären, ob Elementarschadenversicherung sinnvoll für Betrieb ist