Gericht kippt Hofabgabeklausel
Die Koppelung einer Rente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift faktisch in die Eigentumsfreiheit ein, die nach Grundgesetz Artikel 14 geschützt ist. So sieht es der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Beschluss, der am 9. August 2018 veröffentlicht wurde. „Die Pflicht zu einer solchen Hofabgabe wird verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. Darüber hinaus darf die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden“, heißt es in der Begründung. Das Gericht hat damit den Verfassungsbeschwerden eines Landwirts und seiner Ehefrau stattgegeben.