Bundestag streicht die Hofabgabeklausel
Die Bundesregierung hat auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom August reagiert und die Hofabgabeklausel abgeschafft. Die Richter hatten erklärt, dass die Abgabe des Hofes eine nicht zulässige Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente für Landwirte ist. Die Abschaffung der Hofabgabe gilt nach den Plänen der Bundesregierung rückwirkend zum 1. September. Zukünftig können Landwirte nun eine Altersrente beziehen, ohne ihren Hof abgeben zu müssen. Auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden nun ohne Hofabgabe gewährt.Rentenanträge, die seit diesem Stichtag wegen Weiterführung des Betriebs abgelehnt wurden, sollen neu beschieden werden. Für noch offene Fälle, also noch unbeschiedene Anträge, gilt das neue Recht. Das Urteil der Karlsruher Richter hatte nämlich zur Folge, dass Altersrenten vorläufig nicht beschieden wurden.
Der Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hermann Onko Aeikens, erklärte zu der Lage nach der Gesetzesänderung: „Wir setzen uns dafür ein, dass nach Wegfall der Hofabgabeverpflichtung die damit verbundenen agrarstrukturellen Ziele weiter erreicht werden können. Zusätzlich unterstützen wir spezielle Beratungsangebote für ältere Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Hof abgeben wollen.“