Alterssicherung nun ohne Hofabgabe möglich
Das Bundeskabinett hat am 24. November 2021 den Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte (AdL) 2021 beschlossen, der in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet wurde. Der Bericht in Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erscheint alle vier Jahre und enthält aktuelle Informationen über die Zahl der Versicherten und Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sowie über die Einnahmen und Ausgaben des Systems der Alterssicherung der Landwirte. Außerdem werden Ergebnisse von Modellrechnungen zur Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben in den künftigen zehn Kalenderjahren vorgestellt. Der aktuelle Lagebericht verdeutlicht die enge Anbindung der AdL an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Eine Vielzahl von Maßnahmen, die in der GRV in der vergangenen Legislaturperiode eingeführt wurden, sind unter Berücksichtigung der bestehenden Besonderheiten auf die AdL übertragen worden.
Hierzu gehören etwa die Ausweitung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten und die in Folge der Corona-Pandemie befristet ausgesetzte Anrechnung von Hinzuverdienst auf vorzeitige Altersrenten.
Zwei bedeutende Änderungen betrafen aufgrund ihrer Besonderheit nur die AdL:
1. Die Hofabgabeverpflichtung wurde als Voraussetzung für den Bezug einer Rente in der Alterssicherung der Landwirte abgeschafft. Die Berechtigten können jetzt also auch dann eine Rente beziehen, wenn sie ihr landwirtschaftliches Unternehmen weiter bewirtschaften.
2. Die Einkommensgrenzen für einen Anspruch auf einen Zuschuss zum AdL-Beitrag wurden deutlich angehoben und dynamisch ausgestaltet. Damit ist der Kreis der Anspruchsberechtigten für einen solchen Zuschuss deutlich erweitert worden.
Die Vorausberechnungen im Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2021 zeigen, dass in den kommenden zehn Jahren mit einem weiteren Absinken der Zahl der Beitragszahler zu rechnen sei. Der seit Jahren rückläufige Rentenbestand wird demnach ebenfalls weiter abnehmen. Trotzdem steigen die Rentenausgaben im Vorausberechnungszeitraum bis 2031 an. Diese unterschiedliche Entwicklung ist auf die künftigen Rentenanpassungen zurückzuführen, deren Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen wird. Um zu verhindern, dass die finanziellen Folgen des Strukturwandels die Beitragszahler überfordern, trägt der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der AdL. Dadurch werde gleichzeitig sichergestellt, dass die Rentnerinnen und Rentner in der Alterssicherung der Landwirte an der Entwicklung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung teilhaben.