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Alterskasse bewilligt derzeit keine Renten

Die Alterskasse kann zurzeit nicht über Rentenanträge entscheiden. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hofabgabeklausel gekippt. Dennoch rät die Behörde, weiterhin Anträge zu stellen.

Wer jetzt einen Rentenantrag stellt, sollte wissen: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Hofabgabeklausel hat zur Folge, dass Gerichte und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau (SVLFG) ihre Entscheidungen nicht auf die beanstandete Vorschrift stützen dürfen. Die SVLFG benötigt eine Neuregelung  – Beibehaltung der Hofabgabe oder Abschaffung – durch den Gesetzgeber als Grundlage, um Altersrenten bewilligen zu können. Dies bedeutet derzeit:

  • Entscheidungen über Altersrentenanträge können (auch nicht vorläufig) nicht getroffen werden.
  • Renten wegen Erwerbsminderung und Witwen-/Witwerrenten sind von dem Beschluss nicht betroffen, das heißt hier ist vorerst noch die Hofabgabe notwendig.
  • Bestandskräftige Entscheidungen sind von dem Beschluss nicht betroffen.
  • Rentenbezieher, die zusätzliche Flächen (ab der Mindestgröße) bewirtschaften möchten, sollten eine Neuregelung abwarten, um nicht ein Ruhen der Rente zu riskieren.

Die SVLFG bedauert in einer Pressemitteilung, dass es hierdurch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommt. Den Versicherten werde aber durch diese vorläufige Aussetzung kein weiterer Nachteil entstehen, denn die beantragten Renten werden, sobald die SVLFG die rechtliche Grundlage hat zu entscheiden, rückwirkend ab Vorliegen der Voraussetzungen bewilligt.

Rentenanträge sollten daher ausdrücklich unverändert gestellt werden, um eine spätere reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen, rät die Behörde.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat das Vorgehen der SVLFG bestätigt. Daher ist die SVLFG zunächst gezwungen, eine grundsätzlich bestehende Anwendungssperre und Aussetzungspflicht der Altersrentenbewilligungen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber umzusetzen.