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Hilfe per Computerprogramm

Landwirte, die den GQS-Hof-Check (Gesamtbetriebliche Qualitätssicherung) machen, sind perfekt auf den Übergabeprozess vorbereitet und erleichtern ihrem Nachfolger damit das Planen sowie den Einstieg und den Betrieb des Hofes.

Die gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben an landwirtschaftliche Betriebe wachsen zunehmend. Schlagworte wie Cross Compliance, Fachrecht, Hygienerecht, Rückverfolgbarkeit oder allgemeine Produkthaftung, die große Aufgabenpakete umfassen, verdeutlichen dies. Die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) in Schwäbisch Gmünd (https://lel.landwirtschaft-bw.de) hat deshalb im Jahr 2002 für Baden-Württemberg den GQS (Gesamtbetriebliche Qualitätssicherung) Hof-Check (https://gqs.landwirtschaft-bw.de) entwickelt. Seit 2005 wird er in Kooperation mit den Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen weiterentwickelt. Mecklenburg-Vorpommern trat der Kooperation 2012 bei, zudem bestehen Nutzungsverträge mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein und der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Länderspezifische Versionen

Im Rahmen der Kooperation erstellt die LEL für alle Partnerländer jährlich länderspezifische Versionen des GQS Hof-Check. Jede der Landesversionen enthält neben den europa- und bundesweit gültigen Regelungen die zusätzlichen Anforderungen des jeweiligen Landesrechts sowie die Anforderungen regionaler Qualitätssicherungsprogramme, von Agrarumweltmaßnahmen und ökologischen Fachverbänden. „Derzeit sind in dem Computer-Programm mehr als 10.000 Einträge hinterlegt“, weiß Christian Bäger aus dem Team Hof-Check der LEL.

Allerdings gelte es diese nicht immer wieder neu durchzuarbeiten: „Wer das Programm mehrere Jahre nacheinander nutzt, kann die Antworten des Vorjahres übernehmen. Dann bekommt man auf Knopfdruck nur noch die aktuellen Änderungen angezeigt.“ Beispielsweise, wenn es neue Regeln gibt, wie etwa die der neuen Düngeverordnung. Als großes Plus hebt er hervor, dass „alles verständlich und nicht im juristischen Fachdeutsch“ formuliert ist.

Eigenkontrollsystem

Der GQS Hof-Check enthält nach Angaben Bägers alle Punkte und Vorschriften, die bei einer Betriebskontrolle unter die Lupe genommen werden; er ermöglicht den Landwirten, den „umfassenden Dokumentations- und Eigenkontrollpflichten Ihres Betriebes gut nachkommen zu können“. Wenn der jeweilige Prüfer den Hof-Check kenne und wisse, dass dieser eingesetzt werde, „kann das für die Kontrolle von Vorteil sein“, sagt Bäger. Und es gibt mit ziemlicher Sicherheit nichts Formales zu beanstanden: „Ein Großteil der landwirtschaftlichen Einkommen stammt aus EU-Geldern. Wenn eine Überprüfung auf Cross Compliance stattfindet und die Regelungen nicht eingehalten werden, kann es schnell teuer werden“, mahnt Bäger. Damit habe sich der Kauf des Programms schnell amortisiert.

Vorteile des GQS Hof-Checks für den Hofnachfolger

  • Dem Hofübernehmer steht eine alle Regelungen umfassende Checkliste zur Verfügung, in der ersichtlich ist, welche Vorgaben es für den Betrieb des Hofs gibt.
  • In der Dokumentenablage ist sofort ersichtlich, welche Dokumente oder Belege als Nachweis aufzubewahren sind und wo diese abgelegt sind.
  • Der Hofnachfolger kann über den GQS Hof-Check auf Basis der bestehenden Daten einen Musterbetrieb anlegen. Wählt er beispielsweise eine bisher bestehende Schweinemast ab und klickt eine Umstellung auf Ökobetrieb an, werden ihm gleich alle neuen Erfordernisse angezeigt. Diese Vorschriften werden betriebswirtschaftlich oft nicht erfasst, bei einer Betriebskontrolle aber gecheckt.

Wenn es zu einem Punkt zusätzliche Informationen gibt, wird das im Programm als Link oder eingebettetes Merkblatt gleich mit angeboten. Auch benötigte Formulare können so gleich aufgerufen, am Rechner bearbeitet und ausgefüllt abgelegt werden. Weitere Informationen zu Kosten und Bestellung vom GQS Hof Check in den jeweiligen Bundesländern unter www.gqs-hofcheck.de.

Inhalte der GQS-CD

  • Gesetzliche Bestimmungen der guten fachlichen Praxis (z.B. zur Düngeverordnung, zum Tierschutz, zur Arzneimittelanwendung)
  • Cross-Compliance-Regelungen
  • Anforderungen vieler produktbezogener Qualitätssicherungssysteme (z.B. QS, QM Milch, Initiative Tierwohl, GLOBALG.A.P.)
  • • Anforderungen der EU-Ökoverordnung sowie Richtlinien weiterer ökologischer Anbauverbände