Created with Sketch.

Schritt für Schritt geht es am Ende schneller

Die Regelung der Nachfolge darf nicht über das Knie gebrochen werden. Mit einer schrittweisen Vorgehensweise gelingt der Stabwechsel am besten. Fünf Phasen werden dabei durchlaufen.

Phase 1: Hofübergabe wollen und den Zeitpunkt finden

Jeder Landwirt hat selbst einmal einen Hof übernommen, kennt daher das Prinzip einer Hofübergabe oder Existenzgründung aus eigener Erfahrung. Nun muss er das Thema aus einem anderen Blickwinkel betrachten: Die Hofübergabe beginnt im Kopf – so früh wie möglich. Laut „Höfe gründen und bewahren – ein Leitfaden für außerfamiliäre Hofübergaben und Existenzgründungen in der Landwirtschaft“ der Zukunftsstiftung Landwirtschaft und Universität Kassel sollten sich Betriebsleiter mit zirka 50 Jahren mit der Hofnachfolge gedanklich auseinandersetzen und Entscheidungen treffen. Wichtig ist zunächst, zu wissen, ob es in der Familie einen Nachfolger gibt oder dieser gesucht werden muss, um den Fortbestand des Betriebes zu sichern. Bevor ein Bauer mit der Suche nach einem Nachfolger beginnt, sollte er seine eigenen Ziele kennen. Diese Phase wird oft übersprungen oder oberflächlich „abgearbeitet“.

Faktoren, die Zeitpunkt der Hofübergabe beeinflussen

  • Will der Eigentümer abwarten, bis er die landwirtschaftliche Altersrente bezieht?
  • Ist der Nachfolger bereits startklar oder muss er noch eine Ausbildung abschließen?
  • Hat der Nachfolger bereits genug Berufserfahrung gesammelt?
  • Stehen größere betriebliche Entscheidungen an, die den Nachfolger betreffen?
  • Wenn Ja: Sollte er bereits eingebunden werden?

Phase 2: Die Form

Der Eigentümer sollte bevor er nach einem geeigneten Nachfolger sucht, wissen, welche Form der Übergabe möglich ist und welche er sich wünscht. Auch sollte Klarheit über den künftigen Wohnsitz herrschen, denn bislang ist bei Landwirten meist Wohn- und Arbeitsstätte identisch. Die Wahl der jeweiligen Übergabeform wird insbesondere von der notwendigen Altersversorgung für die abgebende Generation vorgegeben. Die Bauern müssen zum Beispiel festlegen, ob sie zur ausreichenden Alterssicherung einen Verkauf oder Teilverkauf planen müssen. Ist dies nicht der Fall, kann an eine Verpachtung gedacht werden. In der Praxis sind bei Hofübergaben in der Familie Zwischenlösungen beziehungsweise Vorschaltungen verbreitet, die den gleitenden Generationswechsel erleichtern:

Vater-Sohn/Tochter-GbR: Eigentümer und familiärer Nachfolger bewirtschaften den Betrieb bereits vor der Hofübergabe gemeinsam – im Rahmen einer GbR.

Übergabe unter Nießbrauchsvorbehalt: Der Nießbrauchsvorbehalt sollte zeitlich begrenzt sein, damit der Nachfolger auch eine Chance hat, sein Eigentum zu bewirtschaften.Die Übertragung an die nächste Generation erfolgt frühzeitig, das heißt, der Sohn oder die Tochter steht als Eigentümer im Grundbuch fest. Das Recht zur Bewirtschaftung bleibt aber weiterhin bei Vater oder Mutter. Der Eigentümer kann somit Fakten zugunsten des Nachfolgers schaffen, aber weiterhin den Betrieb beeinflussen.

Verpachtung an den Nachfolger: Die Risiken trägt hierbei in der Regel der Pächter, der Eigentümer kann zum Beispiel den Bau eines neuen Gebäudes verhindern, weil er zustimmen muss. Streitigkeiten während des Pachtverhältnisses können die Hofübergabe schädigen. Auch ist eine Regelung für den Todesfall des Verpächters wichtig, damit die Erben keine weitreichenden Entscheidungen fällen können, die eine weitere Bewirtschaftung durch den Pächter verhindern. Falls es keine familiären Erben gibt, muss die Frage der Eigentumsübertragung im Todesfall vorher definitiv geklärt werden. Mögliche Formen sind die Familienstiftung, Schenkung oder andere Formen (z.B. GbR mit anschließender Schenkung im Todesfall). Da die Alterskassen eine Mindestpachtdauer von neun Jahren fordern, besteht die Gefahr, die „richtige“ Hofübergabe zu weit nach hinten, zu schieben. Die endgültige Übergabe des Betriebes an einen außerfamiliären Hofnachfolger weist Parallelen zur familiären Nachfolge auf, hier gibt es ebenfalls verschiedene Wege. Auch hier kann die Verpachtung an den Nachfolger eine Möglichkeit sein. Die Übertragung des Gesamtbetriebs kann durch Übergabe oder Kaufvertrag festgehalten werden. Auch kann zunächst der Hof samt Gebäuden verkauft werden, mit der Option mögliche Restflächen zu kaufen. Eine weitere Alternative wäre den Betrieb an einen gemeinnützigen Träger zu verkaufen oder zu übertragen und zugleich an einen Existenzgründer zu verpachten. Somit wären mehrere Verhandlungspartner involviert. Landwirte, die bereits frühzeitig vor Erreichen der Altersgrenze einen außerfamiliären Nachfolger gefunden haben, können eine Zeitlang gemeinsam mit dem Nachfolger den Betrieb bewirtschaften. Wichtig für eine gemeinsame Arbeit, ob mit dem Sohn oder einem außerfamiliären Nachfolger, ist eine klare Verteilung von Aufgabenbereichen oder Verantwortlichkeiten. Um den Nachfolger in den Betriebsablauf einzubinden, können die Phasen verändert werden. In „Höfe gründen und bewahren – ein Leitfaden für außerfamiliäre Hofübergaben und Existenzgründungen in der Landwirtschaft“ der Zukunftsstiftung Landwirtschaft und der Universität Kassel findet sich ein Beispiel eines Praxisbetriebes zur Einbindung:

Stufe 1: Der Einstieg in ein zeitlich befristetes Angestelltenverhältnis.

Stufe 2: Arbeitsgestaltung in Form einer GbR bis zur Rente des Hofabgebers

Stufe 3: Organisation der Verpachtung oder der Übergabe per Hofübergabevertrag.

Fragen vor der Entscheidung über die Form

  • Was ist der tatsächliche Wert des Hofes?
  • Wo möchte ich nach der Übergabe wohnen?
  • Welche Regelungen zur Alterssicherung, evtl. Pflege sind zu treffen?
  • Ist (zeitweise) eine Zusammenarbeit mit dem Nachfolger erwünscht?
  • Möchte ich in der Nachfolge selbstständig oder als Angestellter arbeiten?
  • Wenn selbstständig : Bin ich qualifiziert dafür oder muss ich mich weiterbilden?
  • Soll der Betrieb in der Nachfolge allein geführt werden?
  • Ist ein schrittweiser Einstieg geplant oder sinnvoll?
  • Benötige ich noch ein außerlandwirtschaftliches Einkommen?

Phase 3: Die Suche

Aus Sicht des Eigentümers: In einem Familienbetrieb gibt es zwei Systeme: Das Betriebssystem, das rechtlich geregelt ist und das Familiensystem, das nicht zu unterschätzen ist. Die ersten Gespräche mit der Familie sollten daher bereits ein bis zwei Jahre – keine Faustregel – vor der Hofübergabe beginnen. Zunächst zwischen Eigentümer und potenziellem Nachfolger, dann im weiteren, aber nicht zu weiten Familienkreis. Familie bedeutet in dem Fall diejenigen, die rechtlich mit dem Betrieb verbunden sind sowie diejenigen, die dort leben (zum Beispiel Großeltern) sowie alle Geschwister, also auch die weichenden Erben, sollten einbezogen werden. Ist die Entscheidung für eine außerfamiliäre Übergabe ( – ob bewusst oder aus Mangel an Nachfolgern -) gefallen, folgt die Suche nach einem Nachfolger. In der Praxis stammen Nachfolger häufig aus dem weiteren Familienkreis, aus dem persönlichen Umfeld, zum Beispiel Mitarbeiter, ehemalige Auszubildende, Kollegen oder aus der Region. Möglichkeiten zur Suche bieten aber auch Hofbörsen (siehe Abschnitt Plattformen für Existenzgründer und Hofinhaber), Makler, Aushänge und Anzeigen. Soll die Suche regional erfolgen? Die Regionalität spielt in den oft traditionsreichen Familienbetrieben eine Rolle, ist daher auch ein Kriterium für die Suchauswahl. Neben der fachlichen Qualifikation sucht der Übergeber bei seinem Nachfolger auch nach einem hohen Maß an Kommunikationsbereitschaft und erwartet Sympathie – geht es doch um den Erhalt des Betriebs und gegebenenfalls einer Form der Zusammenarbeit.

Aus Sicht des Nachfolgers: Der Nachfolger erarbeitet ein tragfähiges Betriebskonzept. Der Geschäftsplan gibt Auskunft über alle Aspekte zur Hofübernahme – Betriebsziele, Rechtsform, Investitionen etc. Wie jeder Landwirt muss er nicht nur praktische und fachliche Kompetenzen haben, sondern sich auch betriebswirtschaftlich einarbeiten sowie Kenntnisse in Personalführung haben.

Phase 4: Der Übergang - Gefühle sind wichtig

Die Hofübergabe ist ein existentieller Schritt, daher auch von Gefühlen begleitet. Die Familienmitglieder müssen offen über ihre Erwartungen, Bedürfnisse und Ziele sprechen können. Die jüngere Generation hat vielleicht eine andere Vorstellung von dem Beruf, möchte mehr Zeit fürs Private oder die Kindererziehung haben. Ein offenes Gesprächsklima schafft Vertrauen, das für die reibungslose Übergabe wichtig ist.  Wenn beide Generationen noch über einen Zeitraum zusammenarbeiten, besteht die Gefahr von Missverständnissen und Meinungsunterschieden. Insbesondere dann, wenn die übergebende Familie die Übergabe-Phase noch als „Suchen“ empfindet und die vertraglichen Regelungen noch nicht eindeutig sind, gilt es aufzupassen, damit einem erfolgreicher Abschluss nichts mehr im Wege steht. Auch der Umgang mit den weichenden Erben sollte in dieser Phase bedacht werden.

Phase 5: Der Abschluss

Der Abschluss ist dann, wenn alle vier Phasen durchlaufen wurden, und sich der Altbauer zurückgezogen hat. Trotz Beachtung aller Punkte, kann es auch zu einem Scheitern einer Übergabe kommen, zum Beispiel, wenn die Vereinbarungen doch nicht präzise genug waren. Eine weitere Gefahr besteht, wenn der Altbauer nicht loslassen kann. Beim zweiten Anlauf kann es aber durchaus zur erfolgreichen Übergabe kommen.