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Vor dem Bankgespräch gründlich vorbereiten

Um die Zukunftsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs zu beurteilen, reicht es nicht aus, nur in die Bilanz zu schauen. Auf einem Forum zur Hofübergabe gab es Tipps zum Thema.

Eine innerfamiliäre und eine außerfamiliäre Hofübergabe sind, wenn es um das Thema Finanzen geht, identisch, sagt Uwe Greff, Vorstand der BioBoden Genossenschaft. „Der eine muss den Kaufpreis finanzieren, der andere muss in der Regel die weichenden Erben ausbezahlen.“ Er sagte auf dem Kontaktforum Hofübergabe 2019, das die Stiftung Ökologie und Landbau und die BioBoden Genossenschaft veranstalteten: „Bevor ich den Griff in die Hand nehme, um eine Tür zu öffnen, muss ich mich vorbereiten.“ Den Teilnehmern seines Workshops zum Thema Finanzierung einer Hofübergabe gab er folgenden Rat: „Der größte Teil des Hofübergabeprozesses sind Vorbereitungen. Um an den Punkt zu kommen, wie die Finanzierung aussehen soll, bedarf es einer gründlichen Vorbereitung. Das Bankgespräch muss vorbereitet sein. Der Bankmitarbeiter spürt in dem Gespräch, wie die Stimmung ist, ob sich die Übergeber und Übernehmer einig sind.“ Und dann bestätigt sich, dass nur selten eine Hofübergabe an der Finanzierung scheitert.

Er könne das Thema Vorbereitung nicht oft genug wiederholen, denn immer wieder treffe er junge Menschen, die die Idee haben, sich Menschen zu suchen, die einen Hof mitfinanzieren wollen. „Für die Hälfte dieser jungen Leute ist diese Form der Hofübernahme die falsche“, sagt Greff. Denn das Einbinden von Externen bedürfe der ständigen Kommunikation. Man müsse die Mitfinanzierer „bei der Stange halten“, ihnen anfangs den Betrieb ohne Erfolge zeigen und erklären, warum es gerade so und nicht anders laufe. „Die meisten Krisen kommen danach.“ Daher sollten sich interessierte Hofgründer zunächst überlegen, welcher Weg für sie geeignet sei.

Aus seiner Erfahrung von zahlreichen Beratungen weiß Greff, dass viele Hofübergaben nicht an der Finanzierung scheitern, auch wenn oft die Finanzierung als „die“ Hürde bezeichnet wird. Er traf auf einen Hofabgeber, der die Vorstellung hatte, dass der Nachfolger all das machen sollte, was er selbst nicht geschafft hatte. In dem Beratungsgespräch kam heraus, es ging nicht um die Frage der Finanzierung, sondern um die vielen Auflagen, die der Hofeigentümer an den Übernehmer stellte.“ Erst als am Ende nur eine Forderung übrig blieb – in dem Fall die Fortführung des Betriebs als ökologisch –,  sei Bewegung in den Hofübergabeprozess gekommen. „Man machte sich in dem Streit daran fest, dass die Nachfolger die Investitionen in die Landwirtschaft angeblich nicht schaffen.“

Übernehmer wollen seltener weichende Erben auszahlen

Auch komme keiner an der Frage „Ist der Betrieb zukunftsfähig?“ vorbei. 1.800 landwirtschaftliche Betriebe haben in Deutschland die Rechtsform einer Genossenschaft, davon befinden sich rund 80 Prozent in den neuen Bundesländern. Wenn man in deren Bilanzen schaue, sehe man Vermögenswerte. Das sage aber noch nichts über die Zukunftsfähigkeit des einzelnen Betriebs aus. Daher reiche es nicht aus, allein auf die Bilanz zu schauen und Angst vor hohen Bilanzwerten zu haben. Auch die Rechtsform spiele eine Rolle.  Eine Frage aus den Reihen der Forums-Teilnehmer bezog sich auf die Wertermittlung: „Bis wann schaut man auf die Erlöse zurück? Reicht es aus, die letzten Jahre zu sichten?“ Greff gab zu bedenken, dass dies aus Sicht des Übergebers vielleicht ausreichen mag. Aber um ein Gefühl für die Stabilität des Betriebs zu haben, müsse man sich einen längeren Zeitraum anschauen. „Der Übernehmende wird nicht nur zurückschauen wollen, sondern die nächsten 25 Jahre im Blick haben.“

Ein großes Thema, das ihm derzeit begegnet, sind Erben von traditionsreichen Familienunternehmen in Süddeutschland, die die Landwirtschaft nicht weiter betreiben wollen. Als Grund führten die Erben meist an, dass sie nicht dafür bereit seien, die weichenden Erben auszubezahlen. Ein Vater, der vor 20 Jahren seine Geschwister auszahlte, dann 10 Jahre den geerbten Hof bewirtschaftete und diesen dann an die nächste Generation weitergeben will, erfährt nun, dass die Kinder anders als er vorgehen möchten. „Sie sehen es als ein Desaster, dass in jeder Generation der Betrieb neu finanziert werden muss“, berichtet Greff.

Ein älterer Workshop-Teilnehmer teilt diese Aussage. „Ein Grund für diese Entwicklung ist auch, dass die weichenden Erben sich früher mit weniger Geld zufrieden gegeben haben, damit der Hof weiterleben kann“, erklärt er. Greff stimmt dem zu. Erst in den persönlichen Gesprächen, wenn alle bereit sind, offen zu reden, käme oft heraus, dass sich viele weichende Erben bereit erklären wollen, auf einen Teil des Geldes zu verzichten, wenn „keiner etwas bekommt“. Einerseits wollen weichende Erben, dass der Familienbetrieb ihrer Eltern und Großeltern weitergeführt wird, andererseits müssen sie vor ihrer eigenen Familie vertreten können, warum sie auf Geld, was ihnen zusteht, verzichten wollen.

Genossenschaft kauft Land und verpachtet es

Die BioBoden Genossenschaft ist auf Initiative von und für ökologisch wirtschaftende Höfe gegründet worden. Sie kauft Flächen auf Veranlassung von Landwirten und verpachtet sie an diese Landwirte. Sie betreibt auch selbst Landwirtschaft. Und sie kauft ökologisch und konventionell bewirtschaftete Betriebe und übergibt diese in unterschiedlicher Rechtsform an Landwirte zur Bewirtschaftung und zur Umstellung auf biologische Landwirtschaft. „Wir unterscheiden zwischen Land und Betrieben. Land wird immer nur auf Wunsch eines konkreten Landwirtes gekauft, und dann wird auch immer an diesen verpachtet. Betriebe dagegen werden verpachtet, gemeinsam mit Landwirten betrieben oder auch in Einzelfällen selbst bewirtschaftet“, erklärt Greff. Mitglied der Genossenschaft kann jeder werden, der Anteile kauft. Ein Anteil entspricht 1.000 Euro.  Für 2.000 Quadratmeter, was ungefähr der Fläche entspricht, die im Durchschnitt für jeden Menschen als Lebensgrundlage zur Verfügung steht, sind drei Anteile zu insgesamt 3.000 Euro notwendig. Die Genossenschaft begründet die Summe: Im Durchschnitt weist das Statistische Bundesamt für landwirtschaftliche Grundstücke einen Preis von circa 1,60  Euro pro Quadratmeter aus (Stand 2015). Wer ein Stück Land besitzt, kann es gegen Genossenschaftsanteile in die BioBoden Genossenschaft einbringen. Dies komme zum Beispiel für Erben infrage, die nicht selbst Landwirtschaft betreiben wollen. Die Genossenschaft übernimmt die Verwaltung und garantiert, dass das Land der biologischen Landwirtschaft zur Verfügung gestellt wird.