Risikoabsicherung hat Vorrang vor Altersvorsorge
Risikovorsorge heißt, sich und seiner Familie die Fragen zu beantworten: Was wäre, wenn einer von uns berufsunfähig wird oder verstirbt? Welche Kosten kommen dann auf uns zu? Welche Einnahmen entfallen? Wie kann der Betrieb weitergeführt werden? Welche Leistungen sind aus der Sozialversicherung zu erwarten? Wie groß ist die verbleibende finanzielle Lücke im Falle eines Falles? Im weiteren Schritt geht es dann um die Fragen, welche Versicherung diese Lücke decken kann und wie Vertrag und Prämie gestaltet sein müssen, damit der Schutz bedarfsgerecht und zahlbar gestaltet werden kann, erklärt Anne Dirksen von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Sie informiert auch als Expertin der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in sozioökonomischen Fragen.
Bevor landwirtschaftliche Familien Vermögensbildung für die Abfindung der Kinder – etwa bei einer Hofübergabe -, für betriebliche Investitionen oder die Alterssicherung betreiben, sollten sie die persönlichen Risiken Berufsunfähigkeit und Todesfall gut abgesichert haben. Zum Hintergrund: Die landwirtschaftliche Alterskasse zahlt nur dann eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn die oder der Versicherte mindestens 60 Monatsbeiträge eingezahlt hat, davon 36 in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Um diese Rente zu bekommen, muss Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. Das bedeutet, dass der Antragsteller nur noch maximal drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) täglich arbeiten kann. Das gilt auch für alle andere Berufsgruppen. „Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind so gravierend, dass sie eine zusätzliche Arbeitskraft einstellen müssen“, weiß Dirksen. Sie rät zum Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Leistungen sorgen dafür, dass der Betrieb weitergeführt werden kann und das Familieneinkommen gesichert ist.
Die landwirtschaftliche Alterskasse zahlt Hinterbliebenenrenten. „Aber die Höhe reicht keinesfalls aus, um damit die Lebenshaltung der Überlebenden weiter zu sichern. Hinzu kommt die oftmals bei jungen Unternehmerfamilien unzureichende bis gar nicht vorhandene erbrechtliche Sicherheit“, so Dirksen. Eine Risikolebensversicherung sei vielfach die einzige finanzierbare Lösung, um im Todesfall eine ausreichende Absicherung zu erreichen. Entsprechend rate sie zu Tarif-/Beitragsvergleichen.