Fördersätze für Ökolandwirte schwanken von Land zu Land
Seit 1996 steigt der Anteil der Ökoanbaufläche an der gesamten Agrarfläche in Deutschland (2017: 1.373.157 Hektar = 8,2% der gesamten Agrarfläche) sowie der Ökobetriebe an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe (2017: 29.395 = 11 Prozent der Gesamtzahl) kontinuierlich an. Und diese Entwicklung soll andauern, immerhin ist das derzeit gewollte politische Ziel, bis 2030 den Anteil von Ökolandbaufläche auf 20 Prozent zu erhöhen. Mit ein Grund dafür dürfte sein, dass die Nachfrage nach Produkten aus dem Ökolandbau immer noch höher ist als das verfügbare Angebot.
Immer öfter fragen sich deswegen Junglandwirte, die den elterlichen Hof übernehmen oder neu starten wollen, ob sich der Umstieg, respektive Einstieg in den Ökolandbau lohnt. Es handelt sich hier schließlich aufgrund der hohen Investition – nicht zuletzt auch in Zeit – um eine Lebensentscheidung. Entsprechend hoch ist der Beratungsbedarf. Das weiß man auch beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, weswegen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Kosten für die Beratung durch beim BLE registrierte Fachberater zu 50 Prozent (maximal 4.000 Euro) übernimmt. Die Richtlinie zur kürzlich ausgelaufenen Förderung dieser Umstellungsberatung wird derzeit aktualisiert. Ihre Verlängerung bis zum Juni 2021 ist in Bearbeitung und wird nach Fertigstellung auf www.bundesprogramm.de veröffentlicht. Ab dann können wieder Anträge gestellt werden.
Ist die Entscheidung, Ökolandbau zu betreiben, gefallen, stehen Ökolandwirten weitere Fördergelder aus dem EU-Agrarförderungstopf (jährlich rund 6,3 Milliarden Euro) zur Verfügung. Die EU-Förderung verteilt sich dabei auf zwei Säulen: Aus der ersten Säule kommen an bestimmte Standards („Cross Compliance“) geknüpfte Direktzahlungen an alle Landwirte. Diese machen im Durchschnitt laut des BLE-Informationsportals „Ökolandbau.de“ rund 40 Prozent des Einkommens der Betriebe aus.
Die zweite Säule umfasst gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung sowie ländliche Entwicklung. Dazu gehört neben anderem die Förderung des ökologischen Landbaus. Der ist Länderaufgabe, wobei die Mitwirkung des Bundes grundgesetzlich festgelegt ist. Dazu zählt unter anderem das Gesetz über die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Dementsprechend haben sich Bund und Länder auf einen Strategieplan verständigt, in dem auch die Förderung ökologischer Anbauverfahren sowie einschlägige Fördersätze nach Rahmenplan der GAK festgelegt wurden.
Förderung ökologischer Anbauverfahren nach Rahmenplan der GAK pro ha
Kulturart Einführung 1.-5. Jahr Beibehaltung ab 6. Jahr
Gemüsebau 590 Euro 360 Euro
Ackerflächen 250 Euro 210 Euro
Grünland 250 Euro 210 Euro
Dauerkulturen 950 Euro 750 Euro
Bereitgestellt werden die oben abgebildeten Fördersätze zu mindestens 50 Prozent (maximal 75 Prozent) von der EU, den Rest kofinanzieren Bund und Länder. Beantragen muss man die Förderung beim Land. Nur wenn das Land dann aktiv wird, fließen auch die Zuschüsse vom Bund und vor allem der EU.
Allerdings sind die nach Rahmenplan festgelegten Fördersätze lediglich Orientierungswerte, die von den einzelnen Ländern je nach lokaler Priorität teils gesenkt, respektive sogar deutlich angehoben wurden. Beispielsweise fördern Brandenburg und Berlin Ackerland ab dem Start durchgehend mit „nur“ 209 Euro pro Hektar. Nordrhein-Westfalen hingegen zahlt im 1. und 2. Jahr je 520 Euro, danach 260 Euro. Andererseits schwanken die Landesfördersätze für Dauerkulturen von 665 Euro bis weit über 2.000 Euro in den ersten zwei Jahren.
Nehmen Betriebe flankierend am Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teil, können sie in allen Bundesländern außer Berlin/Brandenburg und Rheinland-Pfalz einen Kontrollkostenzuschuss in Anspruch nehmen. Der liegt in der Regel bei 50 Euro pro Hektar, ist jedoch auf maximal 600 Euro gedeckelt.
Wie hoch die jeweiligen Förder- und Zuschusssätze in den einzelnen Bundesländern konkret liegen, listet die Unterseite „Umstellungsförderung“ auf dem Informationsportal Ökolandbau.de auf. Dort steht auch, wo Landwirte/innen die entsprechenden Fördergelder in den einzelnen Bundesländern beantragen können. Auch das variiert von Bundesland zu Bundesland, wo unterschiedliche behördliche Einrichtungen zuständig sind.
Interessant dürfte für Biolandwirte das Agrarinvestitions-Förderungsprogramm (AFP) sein. Es ist das zentrale Programm zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland. Die aktuelle Förderperiode läuft noch bis 2020. Die Fördermittel stammen von der EU, vom Bund und von den jeweiligen Ländern und sollen vor allem Modernisierungsmaßnahmen unterstützen: Stallbauten mit höherem Platzangebot für Rinder, Schweine und Geflügel, Wärmedämmung, Lagerräume etc. Investitionen in solche Neuprojekte werden mit bis zu 20 Prozent bezuschusst. Für die Einführung besonders tiergerechter Haltungsverfahren kann sogar ein höherer Zuschuss gewährt werden.