Finanzspritzen und Kredite für den Start
Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Hof zu übernehmen, sollte wissen: Für angehende Landwirte gibt es viele Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Wichtig ist, vorab zu klären, welche Investitionen anstehen und wie hoch der Finanzierungsbedarf sein wird. Zur Auswahl stehen öffentliche Förderungen, Förder- und Bankdarlehen.
Öffentliche Fördermittel
Über das Agrarinvestitionsförderprogramm des Bundes (AFP) können direkte Zuschüsse für Investitionen beantragt werden. Das AFP ist Teil der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz (GAK). Sie bildet den finanziellen Grundstock der Förderprogramme der Bundesländer. Umgesetzt wird das AFP wiederum mit zusätzlichen Finanzmitteln aus Töpfen der Bundesländer und der EU. Zu beachten ist, dass für die konkrete Förderung die jeweiligen Landesrichtlinien gelten.
EU-Agrarförderung
Die EU-Förderung basiert auf zwei Säulen: Die erste umfasst die Direktzahlung an die Landwirte, die bei Erfüllung der Voraussetzungen je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gezahlt wird – und damit nicht nach der landwirtschaftlichen Produktion gemessen wird. Mit den Direktzahlungen wird die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Die Auswirkungen der zum Teil erheblichen Schwankungen der Agrarpreise sollen damit abgefedert werden. Die zweite Säule sind gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung.
Direktzahlungen
In Deutschland gliedern sich die landwirtschaftlichen Direktzahlungen auf in Basisprämie, Greening-Prämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie sowie Kleinerzeugerregelung. Voraussetzung für die Gewährung der Prämien sind Zahlungsansprüche, die im Jahr 2015 neu zugewiesen wurden. Um diese Zahlungsansprüche zu aktivieren, müssen entsprechende beihilfefähige Flächen bewirtschaftet und im Gemeinsamen Antrag angegeben werden.
Die Basisprämie wird bundesweit angeglichen und soll ab 2019 bei 176 Euro pro Hektar liegen. Die Anträge für die flächenbezogene EU-Agrarförderung können ab 2018 nur noch elektronisch abgegeben werden. 2017 konnte die Agrarförderung noch auf dem Papier beantragt werden. Das Antragsverfahren für die Direktzahlung beziehungsweise die Basisprämie ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich. Für die Antragstellung sind die von den jeweiligen Landesstellen hierfür vorgesehenen Formulare zu verwenden. In der Regel helfen vor Ort die einzelnen Fachdienste in den Kommunen. Für alle gilt: Die Anträge müssen bis zum 15. Mai eines Jahres eingereicht werden. Seit dem Antragsjahr 2017 muss die Fläche als geometrische Fläche angegeben werden, nicht mehr mit dem alphanumerischen Buchflächenwert.
Zusätzlich werden konkrete Umweltleistungen mit der sogenannten Greening – Prämie gefördert. Komponenten des Greenings sind Anbaudiversifizierung auf Ackerflächen, Erhaltung von Dauergrünland und eine Ackerflächennutzung auf ökologischen Vorrangflächen. Wer die Greeningverpflichtungen erfüllt, erhält bundesweit pro Hektar Land zusätzlich zur Basisprämie einen Betrag von zirka 85 Euro.
Umverteilungsprämie: Sie wurde zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe – über die Betriebsprämie hinaus – eingeführt Umverteilungsprämie. Mit ihr werden die ersten Hektar eines Betriebs gesondert gefördert. Der Prämienbetrag liegt jeweils für die ersten 30 Hektar bei rund 50 Euro und für die weiteren 16 Hektar bei rund 30 Euro.
Junglandwirte, die einen Betrieb übernehmen oder neu gründen, können zudem die Junglandwirteprämie beantragen. Die Prämie wird fünf Jahre lang für maximal 90 Hektar gewährt, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Übernahme Gründung eines Betriebes beantragt wird. Sie beträgt etwa 44 Euro pro Hektar. Die Antragsteller dürfen nicht älter als 40 Jahre alt sein.
Die Zahlung je Betrieb (also für Basisprämie, Umverteilungsprämie und gegebenenfalls Junglandwirteprämie zusammen) ist auf 1250 Euro im Jahr begrenzt. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium erhalten die Landwirte ab 2019 im Schnitt rund 281 Euro an Direktzahlung pro Hektar.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied, fordert stabile agrarpolitische Strukturen in Europa und Deutschland, und spricht sich gegen eine Koppelung von Direktzahlungen etwa an Umweltmaßnahmen ab. „Eine Kappung und Degression von Direktzahlungen lehnen wir weiterhin entschieden ab“, sagte Rukwied beim Deutschen Bauerntag 2018, der Ende Juni in Wiesbaden stattfand.
Landesregelungen
Die einzelnen Bundesländer haben verschiedene Programme laufen, mit denen sie Landwirte unterstützen. Die jeweiligen Landwirtschaftsministerien liefern einen Überblick zu den einzelnen Programmen. In Hessen können zum Beispiel über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) neue Maschinen und Geräte zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern beziehungsweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gefördert werden, wenn sie zu einer deutlichen Minderung von Emissionen oder Umweltbelastungen beitragen. Seit September 2017 ist zudem eine Förderung neuartiger mechanischer Verfahren zur Unkrautbekämpfung möglich. Die Maschinenförderung über das AFP ist befristet bis zum 31. Dezember 2019.
Ein anderes Beispiel: Das Bundesland Niedersachsen unterstützt in der laufenden Förderperiode, bis 2020, Landwirte finanziell bei der Anspruchnahme von speziellen Beratungen. Wenn Bauern sich zum Beispiel gezielt über die Verbesserung der ökologischen Leistungen ihrer landwirtschaftlichen Betriebe oder der Tierhaltung beraten lassen, können sie eine Förderung erhalten.
Auch die Basisprämien sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich hoch, es gibt aber keine eklatanten Unterschiede. Sie belaufen sich auf 154 bis 191 Euro pro Hektar. Die Basisprämie in Baden-Württemberg betrug 2017 fast 166 Euro pro Hektar. In Bayern liegt der einheitliche Wert eines Zahlungsanspruchs für die Basisprämie 2018 voraussichtlich bei 180 Euro. In Brandenburg und Berlin lagen die Basisprämien 2015 bei etwa 160 Euro und sie steigen bis 2019 an.
Bankdarlehen
Neben den öffentlichen Subventionen können auch Kredite Spielraum für eine Verbesserung oder mehr Effizienz im landwirtschaftlichen Betrieb geben. Ein gutes Konzept kann im Kreditgespräch den Bankberater überzeugen. Generell gilt auch: Je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse, desto besser ist der Zinssatz. Für Junglandwirte gibt es auch bei Kreditgebern gezielte Förderung. Bei vielen Banken erhalten zum Beispiel Landwirte bis einschließlich 40 Jahren bessere Kreditkonditionen – unabhängig davon, ob sie Nachfolger sind oder nicht. Bessere Konditionen gelten auch für Landwirte, die sich in der Umstellung zu einem Ökobetrieb nach der EU-Ökoverordnung zertifiziert haben. Neben den klassischen Investitionen in Maschinen, Gebäude und Agrarflächen sind auch Finanzierungen von Hofübernahmen förderfähig.
Eine längere Zinsbindung können Hausbanken oftmals anbieten, auch das kann Investitionsentscheidungen beeinflussen.