Sichere Altersvorsorge für Hofnachfolger
Landwirte zahlen in der Regel zwar in die staatlich geförderte Landwirtschaftliche Alterskasse ein. Noch weniger als bei der gesetzlichen Rente reichen die Bezüge aber aus, um den gewohnten Lebensstandard fortzusetzen. Die Landwirtschaftliche Altersrente beträgt meist nur ein paar Hundert Euro monatlich. Deshalb empfiehlt es sich für den Hofnachfolger, frühzeitig, spätestens bei der Hofübernahme, eine zusätzliche Altersversorgung abzuschließen, zum Beispiel in Form einer privaten Rentenversicherung. Der Vorteil: Mit jedem gezahlten Beitrag wächst das Kapital, ab Rentenbeginn wird eine lebenslange garantierte Rente gezahlt. „Klassische Vorsorgemöglichkeiten wie etwa das Sparen auf dem Sparbuch oder Festgeldkonto sind keine Alternative zur privaten Rente“, betont Harald Krummenauer, zuständig für Vorsorge in der Landwirtschaft im R+V-KompetenzCenter AgrarPartner.
Investitionen in erneuerbare Energien, beispielsweise in Solaranlagen, sind laut Krummenauer bestenfalls eine Einkommens-Ergänzung. Denn die Erträge daraus fließen nur, solange die Anlage technisch in Ordnung ist. Zudem ist auch die Einspeisevergütung nur 20 Jahre lang garantiert. „Als Altersversorgung sind diese Anlagen deshalb nicht geeignet“, sagt Krummenauer.
Rürup-Rente: Besonders interessant für verheiratete Landwirte
Die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und Arbeitnehmer. Im Jahr 2018 können Anleger 86 Prozent der Beiträge steuerlich geltend machen – bis zu einem Betrag von 23.712 Euro bei Ledigen und 47.424 Euro bei Eheleuten. Der Vorteil an der Rürup-Rente: Landwirte können variable Beiträge zur Altersvorsorge einzahlen – als monatliche Beiträge oder Einmalbeträge – je nach Liquiditätssituation des Betriebes. Wenn sie verheiratet sind, besteht der Schutz einer Hinterbliebenenleistung für ihren Ehepartner.
Berufsunfähigkeit: Darauf sollten sich Hofeigentümer vorbereiten
In der Landwirtschaft sind Wirbelsäulenprobleme oder Bandscheibenvorfälle durch die schwere körperliche Arbeit keine Seltenheit. Beispielsweise treten auch Allergien manchmal erst im Laufe des Lebens auf. Die Zahlen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung machen das Problem deutlich: Bei 193.919 aktiv Versicherten gibt es aktuell 35.473 Empfänger einer Erwerbsminderungsrente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Der finanzielle Verlust ist umso größer, je früher der Betroffene durch solche Erkrankungen nicht mehr arbeiten kann. Jungen Hofnachfolgern empfiehlt der R+V-Experte deshalb, bereits in der Studien- oder Lehrzeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen: „In dieser Lebensphase ist die Risikoprüfung einfacher und je jünger der Versicherte ist, desto geringer sind und bleiben auch seine Beiträge“, erklärt Krummenauer.
Mit einer Hofübergabe gehen oft auch Reparaturen, Modernisierungen und Zukäufe einher. Möchten Eltern den Nachfolger dabei finanziell unterstützen, lohnt es sich für sie, frühzeitig eine kapitalbildende Versicherung, also für sich selbst eine private Rentenversicherung, abzuschließen. Im Ernstfall würde die Todesfall-Leistung an den Hofnachfolger ausgezahlt. Wenn das versicherte Elternteil den Rentenbeginn erlebt, können die Eltern zwischen der lebenslangen Rente oder der einmaligen Kapitalauszahlung wählen. Wenn die Eltern ihren Sohn oder ihre Tochter als Begünstigten angeben, sparen sie die Erbschaftssteuer im Rahmen der gültigen Freibeträge.